Der Lasermann GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Stand: 01.07.2021


 Allgemeines, Geltung

 

  1. Es gelten ausschließlich unsere nachstehend genannten Bedingungen, mit denen sich unsere Kunden bei Auftragserteilung einverstanden erklären. Das gilt auch für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Bei Aufträgen, die abweichend von unseren AGB erteilt werden, gelten trotzdem nur unsere Geschäftsbedingungen, auch wenn wir nicht widersprechen.
  2. Abweichungen von diesen AGBs, Nebenabreden bzw. Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
  3. Im Falle der Nichterfüllbarkeit aus technischen Gründen behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vor, der Besteller wird darüber unverzüglich benachrichtigt und eine eventuelle vorab geleistete Zahlung zurück erstattet.
  4. Ein Großteil unserer Kunden stellt das zu bearbeitende Material bei, d.h. für entstandene Materialkosten im Falle einer Reklamation kommen wir nicht auf, da die Kosten des Rohmaterials/Rohteiles keinerlei Beachtung in Bezug auf unsere angebotenen Bearbeitungspreise findet.

 

Angebote und Vertragsabschluss

 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wird.
  2. Die Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Bestellungen können wir innerhalb von 4 Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann sowohl schriftlich (z.B. Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.
  3. Von uns gefertigte Muster und Proben sind unverbindliche Ansichtsmuster, wir behalten uns vor, diese in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns Abweichungen von Mustern und Proben vor, die branchenüblich sind oder im Rahmen der normalen Fertigung liegen. Mit der Lieferung von Mustern und Proben ist keine Beschaffenheitsgarantie verbunden, es sei denn, dass dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestimmt wird.
  4. In den von uns gemachten Angeboten, werden die reinen Schneid- bzw. Schweißkosten genannt. Soll das Material von uns beigestellt werden, so muss das extra erwähnt werden.

 

Lieferung, Versand, Gefahrübergang

 

  1. Die Lieferung erfolgt „unfrei“ per Spedition oder Paketdienst, mit der vom Kunden bevorzugten Spedition bzw. Paketdienst.
  2. Paketdienst oder Spedition können wir nach unserem Ermessen selbst wählen, sofern durch den Kunden keine Vorgaben gemacht werden. Diese Kosten werden weiter berechnet.
  3. Für Schäden die während des Transportes entstehen, haften wir nicht. Sobald die geprüfte Ware unser Werk verlässt, geht die Gefahr von Transportschäden auf den Besteller über. Dies gilt auch für ab Werk-Lieferungen.
  4. Sofern erforderlich, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

 

Liefertermin, Lieferfrist

 

  1. In der Regel wird der in der Bestellung genannte Liefertermin bestätigt. Sollte sich aber bei der Erstellung der Auftragsbestätigung schon abzeichnen, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann, so wird der nächstmögliche Termin vergeben.
  2. Zur Zeit gelten mindestens 10 Werktage ab Materialeingang und technischer Klärung. Wir behalten uns vor, je nach Auftragslage, die Lieferfrist anzupassen.
  3. Sollte es einmal zur Verzögerung kommen, so werden wir rechtzeitig Kontakt aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren.
  4. Bei Bestellungen mit späterem Materialeingang ergibt sich ein neuer Liefertermin, und zwar: Tag des Materialeingangs plus 10 Werktage.
  5. Der von uns bestätigte Liefertermin ist immer als „abgehend“ zu verstehen.

 

Zahlung

 

  1. Unsere Preise verstehen sich netto in Euro. Hinzu kommt die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Wir liefern ab Werk zzgl. Verpackungs- und Versandkosten.
  2. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
  3. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, die ersten beiden Bestellungen per Vorauskasse zu berechnen. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist die Gesamtsumme auf unser Konto zu überweisen. Nach Auslieferung der bestellten Teile erhalten Sie von uns eine Rechnung mit einem Vermerk, dass bereits bezahlt wurde.
  4. Kunden die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden per Vorauskasse abgerechnet.
  5. Weiterhin behalten wir uns vor, für Zusatzarbeiten, die den Auftrag betreffen und nicht vorhersehbar sind bzw. in besonderen Fällen oder wenn die Auftragsbearbeitung besonders aufwändig war, einen Stundensatz in Höhe von 50,00 € zu berechnen! Auf dem Lieferschein wird dann bereits auf den erhöhen Aufwand hingewiesen und erläutert.
  6. Verspätete und unberechtigter Skontoabzug werden nachgefordert.
  7. Vereinbartes Skonto bezieht sich nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht, Verpackung.

 

Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt der Lieferung sofort zu prüfen.
  2. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Ware (bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung) spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware und vor Weiterverarbeitung schriftlich und unter Beifügung beleghafter Nachweise erfolgen.
  3. Im Falle von Korrekturmaßnahmen haben wir das Recht, diese selbst vorzunehmen. Sollten die Korrekturen jedoch vom Kunden selber durchgeführt werden ohne unser Wissen bzw. Absprache mit uns, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden.
  4. Bei einer berechtigten Reklamation fertigen wir die Teile kostenfrei nach. Für entstandene Materialkosten kommen wir nicht auf, da die Kosten des Rohmaterials/Teiles keinerlei Beachtung in Bezug auf unsere angebotenen Bearbeitungspreise findet.
  5. Änderungen durch den Kunden nach unserer Bearbeitung gelten nicht als Beanstandung.
  6. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  7. Falls auf Wunsch des Bestellers vom Stand der Technik bzw. der uns vorliegenden Zeichnung abgewichen werden soll, ist eine Gewährleistung hierfür ausgeschlossen.
  8. Wir versichern, das Kundenmaterial sorgfältig zu bearbeiten und zu behandeln.
  9. Während der Bearbeitung von Quarzglas können Risse und Entglasungen nicht immer verhindert bzw. ausgeschlossen werden. Alle Teile werden mit größter Sorgfalt bearbeitet und behandelt, um das zu verhindern. Rissbildungen und Entglasungen sind kein Reklamationsgrund.
  10. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen Der Lasermann. GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

 

Eigentum

 

  1. An Zeichnungen, Skizzen, Programmen und Vorrichtungen zur Fertigung bestellter Teile behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht.
  2. Zeichnungen, Skizzen, Programme und Vorrichtungen verbleiben bei uns.

 

Datenschutz, Geheimhaltung

 

  1. Wir speichern im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen die gewonnenen Daten unserer Kunden und dessen Mitarbeitern gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch ab.
  2. Der Kunde und Der Lasermann. GmbH sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

  1. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.
  2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
  3. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.